In Zeiten des Coronavirus gestaltet sich selbst die Gartenarbeit als sehr problematisch. Noch vor einigen Tagen haben wir neue Sträucher bestellt und sogar Rosen. Doch dann kam bereits die Nachricht der Baumschule, dass aufgrund der aktuellen Situation keine Lieferung erfolgen könnte.
Wann der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, ist unklar. Momentan gilt in den meisten Städten eine Frist von 3 – 4 Wochen, die aber beliebig erweitert werden kann.
Einige Politiker sprachen sogar davon, dass unter Umständen die Maßnahmen bis zu 12 Monaten andauern könnten.
Dennoch gibt es je nach Stadt und Bundesland bzw. auch Staaten immer wieder kuriose Ausnahmen. So dürfen zum Beispiel in Hannover die Gärtnereien geöffnet haben, während andere Geschäfte geschlossen sind. Auch unsere Gärtnerei in Österreich muss bis auf weiteres geschlossen bleiben.
Reine Blumenläden jedoch müssen dort schließen. Möglich macht das eine kuriose Ausnahmeregelung, die vermutlich kaum einer versteht.
Jetzt noch schnell in den Garten
Wer jung und gesund ist, hat wenig zu befürchten. Die Wirkung verläuft in diesem Fall meistens harmlos. Bisher wird ja sogar vermutet, dass der Covid19 Virus vielleicht schon in den Vorjahren irgendwo aufgetreten ist. Nur ältere und Risikogruppen sollten sich aktuell von der Gartenarbeit
zurückhalten. Dennoch bleibt unklar, wie sich die Lage in Österreich, Deutschland und anderen EU-Staaten entwickeln wird.
Die Politik schürt derzeit eine große Panik, die in Hysterie umschlägt. Unklar bleibt, wie weit die Maßnahmen in den nächsten Wochen und Monaten gehen. Klar ist schon jetzt, das Problem wird uns auch noch in den nächsten 3 – 12 Monaten intensiv beschäftigen. Eine Isolation durch
Ausgangssperren führt zwar zu einer vorübergehenden Entlastung bei der Ausbreitung, aber natürlich nicht zu einem Rückgang. Sobald die Sperren aufgehoben sind, passiert genau das gleiche wie vorher.
Daher ist jetzt die richtige Zeit, um den Garten noch einmal auf Vordermann zu bringen. Glücksbringer sollten dabei nicht vergessen werden, ebenso Stiefmütterchen und Hornveilchen.
Darf ich bei einer Ausgangssperre überhaupt noch in meinem Garten?
Lieger dieser entfernt, müssen die Besuche und Arbeiten unterbunden werden. Eine Verwilderung muss hingenommen werden. Anders ist das, wenn sich der Garten direkt am Haus oder an der Wohnung befindet. In diesem Fall darf der Garten weiterhin betreten, nicht aber verlassen werden. Allerdings sollten Sie davon ausgehen, dass es anderen unter Umständen nicht gefällt und aus Neid oder Unwissenheit eine Meldung an die Behörden geben. Wir haben Ähnliches bereits aus Gebieten gehört, in denen die Ausgangssperre bereits gilt. Nicht jeder weiß, dass der direkt angrenzende Garten weiterhin genutzt werden darf.
Wenn ich unter Quarantäne stehe?
In diesem Fall gelten härtere Auflagen. Der Garten darf selbst dann nicht betreten werden, wenn er sich direkt am Haus oder der Wohnung befindet. Auch dann nicht, wenn es in den nächsten Umgebung keine Nachbarn gibt. Sie müssen für die festgesetzte Zeit im Haus bleiben. Alle Gartenarbeiten müssen in diesem Fall ruhen.
Wie lange wird das alles anhalten
Diese Frage bleibt unklar. Die ganzen Maßnahmen bringen ja nicht viel, sondern verlangsamen nur den Prozess. Werden die Maßnahmen aufgehoben, geht es von vorne los. Daher raten wir dazu, jetzt noch schnell den Garten auf Vordermann zu bringen, um bei einer Ausgangssperre zumindest in diesen Genuss zu kommen.